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Garantiebedingungen für unsere Turbo-Total-Turbolader

Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren wir eine freiwillige Garantie von drei Jahren auf unsere Performance Turbolader der Turbo-Total. Diese Garantie deckt Material- und Herstellungsfehler ab. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers („Garantienehmer“) bleiben durch diese Garantie unberührt.

1. Beginn der Garantie:

Die Garantie tritt ab dem Kaufdatum in Kraft.

2. Ausschluss der Garantie:

Die Garantie entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch und insbesondere in folgenden Fällen:

  • Unsachgemäßer Einbau oder Wartung.
  • Öffnung des Turboladers oder Entfernung von Plomben.
  • Falsche Abstimmung des Motors, wie z. B. durch zu hohen Ladedruck oder zu hohe Abgastemperatur.
  • Verwendung ungeeigneter oder falscher Schmiermittel.
  • Schäden durch das Eindringen von Fremdkörpern.
  • Undichtigkeiten im Ladedrucksystem.
  • Verunreinigungen im Öl.
  • Verstopfte Motorentlüftung.
  • Erhöhter Abgasgegendruck.
  • Unzureichende Dimensionierung der Ansaugung oder weiterer Bauteile.
  • Diebstahl, Unfälle oder Überschwemmungen.
  • Überschreiten der maximalen zulässigen Turbodrehzahl.

3. Leistung im Garantiefall:

Im Garantiefall haben wir das Recht, das mangelhafte Teil entweder zu ersetzen oder instand zusetzen. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden nicht gewährt. Ansprüche des Garantienehmers wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unsererseits, unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter sowie Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

4. Keine Übertragung der Garantie:

Die Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer oder die Erstkäuferin. Sie gilt insbesondere nicht im Falle des Weiterverkaufs oder einer Weiterschenkung.

5. Anzeige und Abwicklung des Garantiefalls:

  • Material- und Herstellungsfehler, die unter die Garantie fallen, sind innerhalb der Garantiezeit zu melden. Der Garantiefall ist innerhalb eines Monats nach dessen Eintritt in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) anzuzeigen. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Mitteilung bei uns entscheidend.
  • Ist die Reparatur oder der Ersatz durch die Garantie abgedeckt, trägt der Kunde die Kosten des Versands an den Garantiegeber und zurück.
  • Im Falle eines nicht durch die Garantie abgedeckten Fehlers trägt der Garantienehmer die Kosten der Reparatur. Wir werden in diesem Fall den Garantienehmer informieren und eine Kostenschätzung für die Reparatur mitteilen. Die Reparatur wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Garantienehmers durchgeführt.